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FritschHaustechnik

Wallboxen und Ladeinfrastruktur

Eine Wallbox ist mehr als eine Steckdose an der Wand. Sie muss angemeldet, richtig abgesichert und – wenn mehrere Verbraucher zusammenkommen – in ein Lastmanagement eingebunden werden.

  • Anmeldung und Absicherung

    Ladepunkte sind beim Netzbetreiber anmeldepflichtig, ab 12 kW genehmigungspflichtig. Dazu kommt der passende Fehlerstromschutz – bei vielen Geräten ein Typ A plus Gleichstromerkennung.

  • Laden mit eigenem Strom

    Mit Überschussladen fließt in erster Linie der Strom vom eigenen Dach ins Auto. Das braucht ein Energiemanagement, das Erzeugung und Verbrauch kennt.

  • Mehrere Ladepunkte

    Im Betrieb oder Mehrfamilienhaus verteilt ein Lastmanagement die verfügbare Leistung auf die Ladepunkte, statt den Hausanschluss zu überlasten.

Das übernehmen wir

  • Prüfung von Hausanschluss und Zählerschrank
  • Anmeldung beim Netzbetreiber, bei Bedarf Genehmigung
  • Zuleitung, Absicherung und Fehlerstromschutz
  • Montage und Inbetriebnahme der Wallbox
  • Überschussladen aus der Photovoltaik
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten

Häufige Fragen

Reicht mein Hausanschluss für eine Wallbox?
In den meisten Einfamilienhäusern ja. Ein üblicher Anschluss mit 63 Ampere trägt eine 11-kW-Wallbox problemlos. Eng wird es, wenn Wärmepumpe, Durchlauferhitzer und Ladepunkt gleichzeitig ziehen – dafür gibt es das Lastmanagement, das die Leistung dynamisch verteilt.
Genügt nicht eine normale Steckdose?
Für den Notfall ja, dauerhaft nicht. Eine Haushaltssteckdose ist nicht für stundenlange Volllast ausgelegt; Übergangswiderstände an alten Dosen sind eine bekannte Brandursache. Eine Wallbox lädt zudem drei- bis fünfmal schneller.
Was bedeutet § 14a EnWG für mich?
Netzbetreiber dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Wallboxen und Wärmepumpen – bei Netzengpässen vorübergehend drosseln, im Gegenzug gibt es reduzierte Netzentgelte. Die Anlage muss dafür steuerbar ausgeführt sein. Das berücksichtigen wir bei der Installation.