Wärmepumpen
Eine Wärmepumpe arbeitet nur dann sparsam, wenn sie zum Gebäude passt. Wir ermitteln die Heizlast, prüfen die vorhandenen Heizflächen und legen die Anlage danach aus – nicht nach Faustformel.
Heizlast statt Faustformel
Wir rechnen die Heizlast des Gebäudes und legen die Wärmepumpe darauf aus. Eine zu große Anlage taktet und verschleißt, eine zu kleine heizt an kalten Tagen mit teurem Heizstab nach.
Vorlauftemperatur im Blick
Je niedriger die Vorlauftemperatur, desto günstiger die Wärmepumpe. Wir prüfen, ob die vorhandenen Heizkörper reichen oder wo ein Austausch mehr bringt als eine größere Anlage.
Strom und Wärme zusammen gedacht
Als Elektrofachbetrieb bringen wir Zählerschrank, Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe in einer Planung zusammen – statt sie nacheinander nachzurüsten.
Das übernehmen wir
- Heizlastermittlung und Auslegung der Anlage
- Prüfung der vorhandenen Heizflächen und Vorlauftemperaturen
- Anmeldung beim Netzbetreiber und Zählerschrank-Anpassung
- Einbau von Außen- und Inneneinheit, hydraulische Einbindung
- Inbetriebnahme, Einregelung und Einweisung
- Unterstützung bei Förderanträgen
Häufige Fragen
- Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?
- In vielen Fällen ja. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die nötige Vorlauftemperatur. Kommt das Gebäude im Winter mit etwa 55 °C aus, arbeitet eine Luft-Wasser-Wärmepumpe wirtschaftlich. Das lässt sich vorab prüfen, indem man die Heizung an einem kalten Tag probeweise absenkt und beobachtet, ob die Räume warm werden.
- Muss ich zwingend eine Fußbodenheizung haben?
- Nein. Fußbodenheizungen sind günstig für den Betrieb, weil sie mit niedriger Vorlauftemperatur auskommen. Ausreichend große Heizkörper leisten dasselbe. Oft genügt es, einzelne unterdimensionierte Heizkörper zu tauschen, statt das ganze Haus umzubauen.
- Wie laut ist die Außeneinheit?
- Aktuelle Geräte liegen im Betrieb bei etwa 35 bis 45 dB(A) in drei Metern Abstand. Wichtiger als der Datenblattwert ist der Aufstellort: Abstand zum Schlafzimmerfenster und zur Nachbargrenze sowie eine Aufstellung ohne schallharte Reflexionsflächen. Die TA Lärm gibt nachts 35 dB(A) am Nachbarfenster in reinen Wohngebieten vor – das planen wir vorab.
- Brauche ich einen neuen Zählerschrank?
- Häufig ja. Wärmepumpen werden beim Netzbetreiber angemeldet und benötigen eine eigene Absicherung sowie eine Steuerungsmöglichkeit nach § 14a EnWG. Ältere Zählerschränke bieten dafür weder Platz noch die nötige Struktur. Wir prüfen das im Zuge der Planung mit.